Gutachter-Kosten für Mangelermittlung erstattungsfähig

Mangelermittlung Gutachter-Kosten

Die Kosten der notwendigen Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Ermittlung von Mangel und Mangelbeseitigungsmaßnahme sind ersatzfähiger Mangelfolgeschaden des Bestellers.

 

Quelle: OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2014 - 12 U 58/14

Zurück


Kontaktformular

Bitte addieren Sie 6 und 1.
0 30 66 93 13 56
Mo-Fr 8.30-18.00h
E-Mail schreiben
info@baumangel-gutachter.de